Notarkosten

Was wird berechnet?

Gebührenerhebungspflicht

Die Notarinnen und Notare sind verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Regelmäßige Geschäftsprüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts erstrecken sich auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung.

Soziales Gebührensystem

Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass wir Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.

Beratung inklusive

Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für Sie als Bürgerin oder Bürger: Unsere Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist – für den Fall einer späteren Beurkundung – in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine.

Günstig

Eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2007 zur Kostenstruktur, Qualität und Effizienz typischer Grundstückstransaktionen in Deutschland, Frankreich, England, Schweden, Estland und den Vereinigten Staaten hat ergeben: Wir Notarinnen und Notare in Deutschland gewährleisten nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit, sondern sind im internationalen Vergleich auch sehr günstig.